Merkels Grenzen
Die Abschaffung der EU-Binnengrenzen durch die Schengen-Abkommen gehört zu den großen Errungenschaften der europäischen Einigung. Aber ohne wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen werden die Binnengrenzen zurückkommen, wenn man die Mitgliedsstaaten nicht destabilisieren will. In diesem Dilemma befindet sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2015.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2015 entschieden, dass die deutschen Grenzen trotz eines massiven Zustroms von Flüchtlingen offen blieben. Einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen gab es damals aber so wenig wie heute. Innenminister Thomas de Maizière rechtfertigte die Grenzöffnung mit einem humanitären Grund: „Die Entscheidung war in einer Ausnahmesituation humanitär geboten. Hätten wir anders gehandelt, wären genauso viele Flüchtlinge gekommen – nur später.“
Gegen eine Ausnahmesituation spricht schon die Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an ihrer Politik der offenen Grenzen festhält. Der Schutz der Außengrenzen hat sich zwar verbessert, die zahlreichen illegalen Grenzübertritte zeige aber, dass es einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenze nicht gibt. sind aber die gleichen geblieben, auch nicht an der türkisch-griechischen Grenze.
I.
Die im Herbst 2015 getroffene Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Grenzen für Flüchtlinge offen zu halten, hat die politische Lage in Deutschland grundlegend verändert. Das Land ist in der Flüchtlingsfrage gespalten und teilt sich in Befürworter und Gegner offener Grenzen. Der Kontrollverlust an den deutschen Grenzen hat die Mitte der Gesellschaft verunsichert und der Alternative für Deutschland (AfD) unerwartete Wahlergebnisse beschert.
Es liegt deshalb im öffentlichen Interesse, die Verantwortlichen für die damalige Entscheidung zu benennen und die Hintergründe aufzuzeigen. Die Tageszeitung DIE WELT hat sich dieser nicht einfachen Aufgabe angenommen und die Ergebnisse ihrer Recherche in Beiträgen vom 10. März, 11. März, 12. März und 13. März 2020 (Verfasser Stefan Aust und Manuel Bewarder) veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat ihre Mitwirkung an dieser Recherche verweigert. Die Fragen der Journalisten nach dem „Informationsfreiheitsgesetz“ sind weitgehend unbeantwortet geblieben. Zu dieser Geheimniskrämerei sagt DIE WELT:
„Die Offenlegung der regierungsamtlichen Dokumente in der WELT-Serie von Manuel Bewarder macht deutlich, wie die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt wurde und über wie viele gravierende Fälle bei der Nichtbewältigung der Flüchtlingskrise keine Akten angefertigt oder lediglich sogenannte ´Non Papers` verfasst wurden. Papiere, die in keine offizielle Registratur gelangten.“
„In den meisten Fällen hieß es aus dem Kanzleramt, dass ´keine Informationen im Sinne der Anfrage` ermittelt wurden.“
Am Rande kamen jedoch „Akten ans Tageslicht, die offenkundig das Tageslicht scheuen sollten“. Das waren vor allem Briefe des damaligen Innenministers an die EU, in denen er die Lage an der Grenze beschrieb, um die Erlaubnis für kleine Grenzkontrollen zu erhalten. Darin heißt es:
„Sehr geehrter Herr Kommissar, lieber Dimitris,
die Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor wie kein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union Zielstaat eines beispiellosen, ungesteuerten und unkontrollierten Zustroms pass- und visapflichtiger Drittstaatsangehöriger, die in Deutschland um Asyl nachsuchen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im laufenden Jahr 2015 bis zum 13. Oktober 2015 insgesamt rund 641.500 Drittstaatsangehörige als Asylbegehrende registriert … Mittlerweise müssen wir vergegenwärtigen, dass der immense und ungebremste Zustrom über die Schengen-Außengrenze und in der Folge chaotischen und sich jeder Steuerung entziehenden illegalen Migrationsströme innerhalb des Schengenraumes auch potentielle Gefahren mit sich bringen, denen begegnet werden muss. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der tausendfachen Einreisen von Drittstaatsangehörigen aus Krisen- und Kriegsgebieten. Die aufgrund nicht erfolgter Registrierungen und Überprüfungen während der Durchreise nach Deutschland vorhandenen Sicherheitsdefizite müssen im Sinne aller Bürgerrinnen und Bürger der Europäischen Union im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen reduziert werden. Ein weiterer ungesteuerter Zulauf stellt eine Gefährdung der Öffentlichen Ordnung und der Inneren Sicherheit dar.“
Dieser Brief beschreibt ziemlich präzise, in welcher konkreten Gefahr Deutschland im Herbst 2015 aufgrund der „einsamen“ Entscheidung der Bundeskanzlerin geraten war. Damit sollte jedoch die Öffentlichkeit nicht beunruhigt werden. Stattdessen wurden die Bürger aufgefordert, sich aktiv an der Willkommenskultur der Kanzlerin zu beteiligen und gegenüber den Flüchtlingen Solidarität zu zeigen.
II.
Zu den Dingen, die nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollten, gehörte auch das Zerwürfnis zwischen dem Innenminister und seiner Kanzlerin. Während die Kanzlerin die Öffentlichkeit mit Sätzen wie „Wir schaffen das!“ oder „Wir können unsere Grenzen nicht schützen!“ beruhigte, sah ihr Innenminister angesichts der bedrohlichen Lage zumindest beschränkten Handlungsbedarf, wie u.a. bei der Frage des Familiennachzugs bei Flüchtlingen.
Heute wissen wir, dass Thomas de Maizière auch grundsätzlich eine andere Meinung zur Flüchtlingsfrage hatte. Es gibt ein bisher unveröffentlichtes Protokoll der Sitzung des Innenausschusses vom 2. September 2015, wonach er zu den „menschenunwürdigen Bedingungen für Flüchtlinge in Ungarn“ folgendes äußerte: „Eine Öffnung der deutschen Grenzen für die Flüchtlinge entspricht weder der geltenden Rechtslage, noch halte ich dies für vernünftig, da es zu Zugangszahlen führen würde, die auch ein reiches und gut organisiertes Land wie Deutschland an die Grenzen dessen bringen wird, was geleistet werden kann.“
Der Loyalitätskonflikt des Innenministers führte dazu, dass die Bundeskanzlerin ihm Peter Altmaier, den loyalen Kanzleramtsminister, als Flüchtlingskoordinator vor die Nase setzte. Ein Innenminister mit Rückgrat hätte daraufhin zurücktreten müssen. De Maizière blieb jedoch im Amt, weil er, wie er später schreibt, „diese Frage nach der Grundloyalität“ positiv beantwortet habe.
DIE WELT berichtet auch über Bemühungen der Bundeskanzlerin, dem Vorwurf, „die Bundesregierung habe die Kontrolle über die Flüchtlingslage vollends verloren“, mit der verzweifelten Suche nach Gründen zu begegnen, „warum wir den Überblick haben“. Alle Anstrengungen waren jedoch vergebens. Weil keine Stelle innerhalb der Bundesregierung den Überblick hatte, „half auch die Suche nicht, warum sie ihn doch haben könnte“, stellt DIE WELT fest.
III.
Wohin die unkontrollierte illegale Migration führte, ist an den Ergebnissen der Bundes- und Landtagswahlen seit 2015 leicht zu ermitteln. „Das alternativlose Versagen und Vertuschen durch die Bundesregierung war ein Konjunkturprogramm für rechte Gruppierungen aller Art“, stellt DIE WELT fest. Die Stimmung im Land war mit der unkontrollierten Öffnung der Grenzen umgeschlagen.
Im Innenausschuss berichtete Thomas de Maizière am 2. September 2015 über steigende Straftaten gegen Asylbewerber. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, schilderte die Lage im „Focus“ noch deutlicher: „Mit der ständig steigenden Flüchtlingszahl verschärft sich auch die Sicherheitslage. Die Konflikte unter Asylsuchenden nehmen zu, die Stimmung im rechten Lager heizt sich auf.“
Die Sicherheitsbehörden beobachteten aber auch, dass die ablehnende Haltung zur Flüchtlingspolitik von den sog. „normalen Bürgern“ geteilt wurde. Es verschwamm die Grenze zwischen Rechtsextremen und Bürgern, worauf Maren Schüler vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Innenausschuss aufmerksam machte: „Also von den Personen der Tatverdächtigen hatten 30 Prozent keinerlei polizeiliche Vorerkenntnisse. Und 70 Prozent hatten keine staatsschutzrelevanten Vorkenntnisse. Das finde ich mal eine Message. Das heißt also, das ist quasi der unbescholtene Bürger sozusagen. Und 65 Prozent der Tatverdächtigen hatten keine engere Anbindung an die rechtsextremistische Szene. Das heißt also, wir haben diese Zunahme der Gewaltbereitschaft und auch so eine Demokratiemüdigkeit und –feindlichkeit, die wir durchaus feststellen innerhalb der gesellschaftlichen Mitte.“
Man darf davon ausgehen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel über die brisante Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz informiert wurde. Konsequenzen für ihre Flüchtlingspolitik zog sie daraus aber nicht. Sie korrigierte auch nicht den Aufruf aus ihrer Neujahrsansprache 2014, an Demonstrationen von Pegida nicht teilzunehmen: „Deshalb sage ich allen, die auf eine solche Demonstration gehen: Folgen Sie denen nicht, die dazu aufrufen! Denn zu oft sind Vorurteile, ist Kälte, ja sogar Hass in deren Herzen!“
Was wollte Angela Merkel mit einem solchen Aufruf erreichen? Wollte sie davon ablenken, dass ihre Flüchtlingspolitik der eigentliche Anlass für solche Demonstrationen war. Oder wollte sie die Bürger aus der Mitte der Gesellschaft vor der Teilnahme an solchen Veranstaltungen warnen? Beides hat sicher eine Rolle gespielt. Denkbar ist aber auch, dass sie die Demonstranten je nach ihrer politischen Einstellung zu ihrer Flüchtlingspolitik in moralisch gute und in moralisch schlechte „Menschen“ klassifizieren wollte. Dann hätte sie ihre Moral zum Maßstab der Politik gemacht, wozu sie als Bundeskanzlerin aller Deutschen nicht berechtigt war.