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Erlebte Wirtschaftspolitik : Zeiten der Krise (2009-2010)
18.02.2019 20:31 (1774 x gelesen)

Zeiten der Krise

(2009-2010)

 

In den folgenden Ausführungen berichte ich über meine Tätigkeit und politischen Erlebnisse im Jahr 2009-2010.

Kursbestimmung in Zeiten der Krise

Nach Bildung der neuen Bundesregierung fand in Berlin am 6.-7. November 2009 der Bundesdelegiertentag der MIT statt. Ort und Zeitpunkt waren so gewählt worden, damit wir uns unmittelbar nach dem Regierungswechsel zu Wort melden konnten. Die Stimmung unter den Delegierten war optimistisch. Angela Merkel hatte sich zu dem Kongress angemeldet, diesmal als Chefin einer schwarz-gelben Bundesregierung. Außerdem stand die Neuwahl des gesamten Vorstandes der MIT an.

Auch für mich als MIT-Vorsitzenden war das Jahr 2009 gut gelaufen: In den Debatten über den richtigen Weg in der Finanz- und Wirtschaftskrise waren wir ein wichtiger Impulsgeber gewesen. Durch unser Engagement im Bundestagswahlkampf hatte sich auch das Verhältnis zur Parteiführung entspannt. Zudem hatten wir uns mit wichtigen Positionen im Koalitionsvertrag durchsetzen können.

Es gab also etwas zu feiern. Hierzu hatte Dieter Lehnen am Vorabend des Kongresses im Berliner MARITIM-Hotel anlässlich meines siebzigsten Geburtstages und des Geburtstages von Peter Jungen, dem MIT-Schatzmeister, einen Empfang organisiert. Über 200 Gäste kamen, um zu gratulieren. Es wurden Ansprachen gehalten. Der aus Rheinland-Pfalz stammende Musiker Gerhard Dell unterhielt die Gäste auf dem Flügel. Der Beginn des Kongresses hätte nicht harmonischer sein können.   

Für den Kongress hatten wir einen Leitantrag vorbereitet, der unter dem Motto stand: „Kursbestimmung in Zeiten der Krise: Die Soziale Marktwirtschaft als ordnungspolitisches Leitbild“. Mit diesem Antrag wollten wir gegenüber der Politik und Öffentlichkeit deutlich machen, dass die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise nachhaltig nur durch die Stärkung der privaten Wirtschaftskräfte gelöst werden konnte. Damit setzten wir uns bewusst in Widerspruch zur offiziellen Linie, die als Antwort auf die Krise eine massive Ausweitung der Staatstätigkeit für erforderlich hielt.

Wir hielten ein solches Signal für notwendig, weil die Finanz- und Wirtschaftskrise im Verhältnis der Politik zur Wirtschaft einen Paradigmenwechsel bewirkt hatte: Die Marktwirtschaft war in den Ruf geraten, krisenanfällig zu sein und sich nicht selbst steuern zu können. Infolgedessen war die Bereitschaft gewachsen, staatliche Eingriffe in die Wirtschaft als notwendig zu akzeptieren. „Große Krisen sind eine ideale Situation für Politiker“, schrieb der Journalist Dirk Kurbjuweit. Denn sie schafften „eine Situation der Angst und Sorgen“, in der „eine ganz andere Art Politik möglich“ sei, „frei von den Hemmnissen und Kalamitäten, die Politik sonst so schwerfällig“ machte. 

Dies war eine exakte Beschreibung der Stimmungslage in Deutschland während der Krise. In der Bevölkerung entstand die Furcht vor einer schlimmen Rezession. Ein Gefühl der Hilflosigkeit machte sich breit. Von der Regierung wurden Führung und Krisenmanagement erwartet. Es ging dabei weniger um die Wirkung und Folgen des Handelns als um das Handeln an sich. Politiker und Beamte, die man bisher misstrauisch beäugt und verachtet hatte, avancierten plötzlich zu Hoffnungsträgern der Nation. Dass sie fallweise und pragmatisch handelten, ohne ordnungspolitisches Konzept, regte niemanden auf. Als dann Angela Merkel auch noch den „Primat der Politik“ zur Leitlinie ihrer Regierungspolitik machte, verschwanden ordnungspolitische Bedenken gegen Staatseingriffe nahezu vollständig aus der Berliner Politik.

Die marktwirtschaftliche Ordnung wurde durch diese Politik nachhaltig verändert: Der Staatseinfluss in der Wirtschaft wuchs durch höhere Staatsausgaben und Steuern sowie durch die Zunahme staatlicher Regulierungen. Infolgedessen beeinflussten politische Vorgaben mehr und mehr das Geschehen auf den Märkten. Außerdem veränderte die Bundesregierung in der Krise die Gewichtung ihrer politischen Ziele: Soziale und ökologischen Ziele rückten in den Vordergrund, während wirtschaftliche Ziele an Bedeutung verloren.

Es war deshalb nach unserer Auffassung notwendig, der Krisenpolitik der Bundesregierung mit dem Leitantrag ein ordnungspolitisches Korsett anzulegen. Applaus von Seiten der Politik oder den Medien erwarteten wir dafür nicht. Wir durften aber in der Krise als ordnungspolitisches Gewissen der Union nicht schweigen.

Der MIT-Leitantrag

Der MIT-Leitantrag, den wir für den Berliner Bundeskongress vorbereitet hatten, enthielt allgemeine Aussagen zur Sozialen Marktwirtschaft und konkrete Forderungen an die Krisenpolitik. Nachfolgend gebe ich in der gebotenen Kürze die wesentlichen Aussagen des Leitantrages „Kursbestimmung in Zeiten der Krise: Die Soziale Marktwirtschaft als ordnungspolitisches Leitbild“ wieder: 

Allgemeine Aussagen:

Der Leitantrag begann mit dem Bekenntnis, dass sich die MIT als Garant für die Ideen der Sozialen Marktwirtschaft versteht. In der Finanz- und Wirtschaftskrise sah sich die MIT besonders gefordert, weil mit dem Staat als Retter eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Markt und Staat eingetreten war, wie es zuvor noch undenkbar erschien. Die MIT musste deshalb erneut die Frage beantworten, inwiefern die durch Ludwig Erhard entwickelten Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft weiterhin als Leitlinie für die Politik gelten sollten. 

Die Soziale Markwirtschaft lebt von einem doppelten Gleichgewicht: einerseits von einem ausgewogenen Kräfteverhältnis zwischen Markt und Staat und andererseits von der Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und sozialem Ausgleich. Beides ist Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen: In der Krise haben sich die Gewichte vom Markt zum Staat verschoben, weil der Staat massiv in die Wirtschaft eingegriffen hat. Außerdem ist die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und sozialem Ausgleich durch die Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat verloren gegangen.

Die zentrale Verpflichtung des Staates ist es, die individuellen Freiheitsrechte zu respektieren und sie vor Eingriffen Dritter zu schützen. Dies ist nur in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung und nicht in einer zentralen Planwirtschaft möglich. Denn kein anderes Wirtschaftssystem erlaubt so viel Freiheit und verlangt zugleich so viel Verantwortung wie die Marktwirtschaft. Ludwig Erhard hat diesen Zusammenhang auf den Punkt gebracht: „Ich will mich aus eigener Kraft bewähren; ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge Du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“

Demokratie und Marktwirtschaft leben von ethischen Voraussetzungen, die sie selber nicht schaffen können. Markt und Wettbewerb erzeugen diese sittlichen Reserven nicht, sondern müssen sie von „jenseits von Angebot und Nachfrage“ (Wilhelm Röpke) beziehen. Dazu gehören Gerechtigkeitssinn, Ehrlichkeit, Fairness, Selbstdisziplin, Leistungsbereitschaft, Maßhalten, Gemeinsinn und Achtung vor der Menschenwürde des anderen. Das alles sind Werthaltungen, die Menschen bereits mitbringen müssen, wenn sie sich auf den Märkten betätigen. Solche Werte jenseits von Angebot und Nachfrage sind Voraussetzungen für nachhaltig funktionierende Märkte.

Die Soziale Marktwirtschaft versteht sich als eine Ordnung, die die Freiheit mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs verbindet. Die Soziale Marktwirtschaft ist schon deshalb sozial, weil sie produktiv ist und den Verbrauchern eine Güterfülle zur Verfügung stellt, wie es planwirtschaftlichen Systemen unmöglich ist. Die Soziale Marktwirtschaft ist darüber hinaus sozial, weil sie durch ihre Produktivität die erforderlichen Ressourcen für den sozialen Ausgleich und die Bewahrung der Schöpfung bereithält. Die Soziale Marktwirtschaft ist nicht zuletzt auch deshalb sozial, weil sie dem Einzelnen ein besonders hohes Maß an Berufsvielfalt, an Wahlmöglichkeiten, an Aufstiegschancen, an Selbständigkeit und an Wohlstand bietet.

Die Gründungsväter der Sozialen Marktwirtschaft haben für die Abgrenzung von Staat und Markt folgende Grundregel aufgestellt: „Die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates sollte auf die Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft gerichtet sein, nicht auf die Lenkung des Wirtschaftsprozesses.“ Bei der Gestaltung der Ordnungsformen sollte sich die Wirtschaftspolitik an folgenden Prinzipien orientieren: Wahrung der Vertragsfreiheit – Schutz des Privateigentums – Gewährleistung offener Märkte und Sicherung des Leistungswettbewerbs – Stärkung der Haftung – Schutz der Geldwertstabilität – Konstanz der Wirtschaftspolitik – Beachtung der Interdependenzen dieser grundlegenden Prinzipien. Bei der Gestaltung dieser Prinzipien, die auf Walter Eucken zurückgehen, ist der Primat der Politik unbestritten.

Es ist andererseits aber nicht Aufgabe des Staates, die einzelnen Wirtschaftsprozesse auf den Märkten zu steuern, Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Güterproduktion und deren Absatz, um Sparen und Investieren der Wirtschaftsakteure. Bei den Wirtschaftsprozessen gilt der Primat des Marktes. Denn der Markt ist das beste Koordinierungssystem, um individuelle Wünsche zu befriedigen und die Konsumentensouveränität zu sichern. Der Kunde ist König nur in der Marktwirtschaft, nicht in der zentralen Planwirtschaft. Unternehmerischer Leistungswettbewerb ist der Motor für Innovation, für Strukturwandel und letztlich für unseren Wohlstand. Es ist ein Irrglaube, der Staat sei der bessere Unternehmer.

Konkrete Forderungen:

Zu den politischen Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Krisenbewältigung ergriffen hat, sagte der Leitantrag, dass nicht alles, was in Krisenzeiten aus Sicht der Politik geboten erscheint, auch sinnvoll und ordnungspolitisch richtig ist. Auch im Rahmen von Krisen müssen ordnungspolitische Regeln eingehalten werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, die negativen Auswirkungen von Krisen durch staatliche Interventionen und Fehlsteuerung noch zu verschärfen.

Zur Finanzmarkt- und Bankenkrise stellte der Leitantrag fest, dass der Staat das Geldmonopol hat und die letzte Verantwortung für die finanzielle Infrastruktur trägt, ohne die eine arbeitsteilige Wirtschaft nicht funktionieren kann. Wenn die mit der Geld- und Kreditversorgung betrauten Finanzinstitute ihre Funktionsfähigkeit verlieren, muss der Staat die erforderlichen Rettungs- und Sanierungsmaßnahmen einleiten. Dazu können auch prozesssteuernde Maßnahmen gehören, wie zum Beispiel Bürgschaften, Garantien und Kredite. Der von der Deutschen Bundesregierung Ende 2008 in Kraft gesetzte Bankenrettungsschirm war daher ordnungspolitisch unbedenklich. Zweck der Maßnahme war es, die finanzielle Infrastruktur wiederherzustellen, um die Krisenfolgen für die Realwirtschaft abzumildern.

Der Leitantrag machte auch darauf aufmerksam, dass im Finanzbereich Ordnungsdefizite vorhanden sind, die die Krise erst möglich gemacht haben. Es gehört zu den klassischen Ordnungsaufgaben des Staates, solche Defizite – auch gegen den Widerstand der Finanzwirtschaft – zu beseitigen. Dazu forderte der Leitantrag insbesondere die Wiederherstellung des Haftungsprinzips: „Wer Risiken eingeht, muss dafür auch die Verantwortung tragen.“

Dieses Problem wurde insbesondere bei großen Banken gesehen: Wenn Banken so groß werden, dass ein Staat sie nicht mehr Bankrott gehen lassen kann, dann wird die Chance vom Risiko getrennt („too big to fail“). Die Gewinne werden privatisiert und die Verluste sozialisiert. Zur Lösung dieses Problem bieten sich folgende Möglichkeiten an: Erstens das Anheben der Verpflichtung zur Hinterlegung von Eigenkapital mit zunehmender Größe einer Bank. Zweitens die Durchsetzung einer Insolvenzordnung, durch die im Krisenfall die gesunden Betriebsteile auf eine neue rechtliche Einheit übertragen werden und der Rest abgewickelt wird.

Zur globalen Konjunkturkrise fragte der Leitantrag nach der Vereinbarkeit des Freiburger Imperativs mit der Keynesianischen Botschaft. Gemäß dem Freiburger Imperativ ist es „Aufgabe des Staates, die Ordnungsformen der Wirtschaft zu gestalten, aber nicht die Wirtschaftsprozesse zu lenken.“ Bei Keynes heißt es, dass „in Rezessionsphasen der Staat fehlende Nachfrage durch kreditfinanzierte Ausgabenprogramme ersetzen muss“. In der Volkswirtschaftslehre ist heute unbestritten, dass sich der Freiburger Imperativ des freien Leistungswettbewerbs nach Walter Eucken mit der Keynesianischen Botschaft des konjunkturellen Gegensteuerns verbinden lässt, ohne dass das marktwirtschaftliche System geschwächt wird.

Das heißt jedoch nicht, dass jeder staatliche Eingriff und jede staatliche Konjunkturmaßnahme zulässig sind. Es ist grundsätzlich zu vermeiden, so formulierte es Walter Eucken, „eine Konjunkturpolitik zu betreiben, welche unter dem Eindruck eines momentanen Notstandes die Funktionsfähigkeit der Märkte behindert oder stilllegt. Das Grundprinzip verlangt, dass gewisse wirtschaftspolitische Akte vermieden werden.“

Konjunkturpolitische Globalsteuerung ist demnach dann vertretbar, wenn mit staatlichen Programmen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gestützt wird, ohne in Marktprozesse und unternehmerische Entscheidungen einzugreifen. Die Konjunkturpolitik muss sich am öffentlichen Interesse orientieren. Jedes Verbands- und Einzelinteresse hat demgegenüber zurückzustehen. Ordnungspolitisch zulässig sind deshalb staatliche Investitionen in die Infrastruktur oder die Senkung von Steuern und Abgaben. Sehr bedenklich ist jedoch eine „Flutung“ von Märkten über eine Notenbankpolitik des billigen Geldes, weil hierdurch der Keim für die nächste Krise gelegt wird. Ordnungspolitisch unzulässig ist auch die Stützung bestimmter Produzenten oder Produkte, wie z.B. bei der Abwrackprämie. Mit solchen Maßnahmen greift der Staat direkt in die Märkte ein.

Der Leitantrag nahm auch zu staatlichen Strukturhilfen an Branchen oder Unternehmen Stellung. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört es zu den Aufgaben von Unternehmen, sich rechtzeitig und langfristig veränderten Marktbedingungen anzupassen. Die Aufgabe des Staates ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich Unternehmen im Rahmen von Strukturanpassungen flexibel und kreativ betätigen können. Der Staat ist hingegen ordnungspolitisch nicht legitimiert, notwendige Strukturanpassungen durch Erhaltungssubventionen zu verzögern. Erhaltungssubventionen sind Eingriffe in den Strukturwandel und in Marktprozesse.

Vor diesem Hintergrund hielt der Leitantrag die im Rahmen des sog. „Deutschlandfonds“ möglichen Finanzhilfen an einzelne Unternehmen nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen für zulässig:  Direkte Finanzhilfen dürfen nur an solche Unternehmen gegeben werden, die durch die Finanzkrise und nicht durch Managerversagen oder Marktänderungen in Schwierigkeiten geraten sind. Sie müssen durch schlüssige Betriebskonzepte nachweisen, dass sie wettbewerbsfähig sind. Die Hilfen dürfen Wettbewerber nicht benachteiligen und müssen ausreichend gesichert sein. Schließlich sollen die Eigentümer in die Mithaftung genommen werden.

Vor diesem Hintergrund hielt der Leitantrag die für den Automobilhersteller Opel vorgesehenen Finanzhilfen für unzulässig.

Der Bundeskongress 2009

Meinen Rechenschaftsbericht begann ich mit einem kurzen Bericht zur Bundestagswahl. Positiv wäre, dass die Union dank einer starken FDP die nächste Bundesregierung bilden könnte. Das Wahlergebnis von unter 33,8 Prozent für die Union wäre jedoch ein „Gegentor“, das genau analysiert werden müsste. Tatsächlich hatten CDU/CSU zusammen seit 2002 nahezu vier Millionen Wähler verloren. Bei der Wahl am 27. September 2009 waren eine Million von der Union zur FDP gegangen, und eine Million war ins Lager der Nichtwähler abgewandert. „Wir fallen nicht so schnell wie die SPD, aber die Union ist nicht auf der Siegerstraße“, stellte ich fest.

Die Partei müsste ein klares wirtschaftspolitisches Profil entwickeln und in einen Wettbewerb mit dem Koalitionspartner FDP eintreten, forderte ich als Konsequenz.  CDU/CSU müssten „standfester, besser und schneller“ sein, um die zur FDP abgewanderten Wähler zurückzugewinnen. „Wo die FDP hinwill, muss die CDU bereits herkommen“, forderte ich. Keinesfalls dürfte sich eine Arbeitsteilung verfestigen, bei der die FDP für die Wirtschaftspolitik und die Union für die soziale Gerechtigkeit zuständig wäre. „Das wäre das Ende der Volkspartei Union“, warnte ich.

Danach wandte ich mich dem Koalitionsvertrag zu. Viele unserer langfristigen Forderungen fänden sich in dem Koalitionsvertrag wieder, teilte ich den Delegierten mit. Dazu gehörten unter anderem die Korrektur der Unternehmenssteuerreform 2008, die Änderung des Einkommensteuertarifs (Milderung der kalten Progression), die Anpassung der Befristungsregeln für Arbeitsverträge, die Optionsregelung beim Kündigungsschutz, die steuerliche Förderung der Privathaushalte als Arbeitgeber sowie eine technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik. Alle diese Maßnahmen wären Schritte in die richtige Richtung. Wir müssten aber auch feststellen, dass Vieles nur ein erster Schritt sein könnte. Was wir bräuchten, wäre eine „Politik, die den Mut zur Modernisierung der überholten Systeme aufbringt“. Wer, wenn nicht eine bürgerliche Regierung sollte denn in diesem Land diesen Schritt gehen, rief ich den Delegierten zu. Wer, wenn nicht eine bürgerliche Regierung sollte die Realitäten in diesem Land wieder vom Kopf auf die Beine stellen?

Ich hatte gerade begonnen, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zu danken, als ohne Vorwarnung plötzlich der Rolling-Stones-Song „Yo make a grown man cry“ („Du bringst einen erwachsenen Mann zum Weinen“) aus den Boxen dröhnte und Angela Merkel den Saal betrat – unter Klatschmarsch und mit einer Bugwelle von Protokoll- und Sicherheitsleuten. Diese Inszenierung hatte nicht die MIT-Geschäftsstelle, sondern das Adenauerhaus ohne unsere Mitwirkung vorbereitet. Ich war überrascht, weil solche Aufmärsche wohl bei der CDU, aber nicht bei der MIT üblich waren.

Ich beendete meine Rede und bat dann die Bundeskanzlerin ans Rednerpult. Es war ihre erste innenpolitische Rede nach Bildung der neuen Regierung mit der FDP. „Sie können auf eine stolze Bilanz blicken, man hat viel gehört vom Mittelstand“, begann sie. „Mal Gutes, mal Kritisches“. Dann fiel sie in die übliche Routine, lobte die mittelständischen Unternehmer und betonte die Notwendigkeit von Wachstum und Arbeitsplätze. Sie referierte über die Erbschafts- und Unternehmenssteuerreform, über Forschungsausgaben und schließlich sogar über genmanipulierte Stärkekartoffeln. Über den gerade gescheiterten Rettungsversuch der Regierung bei Opel verlor sie kein Wort. Lieber sprach sie von „achtbaren Handwerkern“ und dem „ehrlichen Bankier“. Sie forderte Regeln, damit „nie wieder ein großes Finanzinstitut die Staaten dieser Welt an den Abgrund ziehen könnten“. Zum Schluss gab es viel Beifall.

Zwei Aussagen aus der Rede habe ich mir besonders gemerkt: Sie bekräftigte, dass die schwarz-gelbe Koalition die Bürger steuerlich entlasten wollte. Es sollte „weitere große Schritte“ geben. Ziele wären „die Minderung der kalten Progression und eine Veränderung des Tarifverlaufs, um den sogenannten Mittelstandsbauch abzuschmelzen“. Dann sagte sie aber auch, dass die Regierung vorübergehend eine höhere Staatsverschuldung in Kauf nehmen müsste. „Das passt uns nicht. Aber die Krise erfordert, dass wir mehr ausgeben müssen, um uns der Krise entgegenzustellen“, sagte sie zur Begründung. Ob sie den Widerspruch in ihren Aussagen erkannte, wurde mir nicht klar. Ich glaubte, eher nicht.

Zum Dank für ihr Erscheinen überreichte ich Angela Merkel einen Maschinentelegrafen, ein Gerät, mit dem auf dem Schiff Kommandos von der Brücke an den Maschinenraum übermittelt werden. Hierzu erklärte ich ihr: „Wir haben den Telegrafen programmiert, so dass er nur noch ein Kommando kennt: Volle Kraft voraus!“ Angela Merkel bedankte sich und verließ den Saal – ohne den Telegrafen.

Anschließend fanden die Vorstandswahlen statt. Ich wurde mit 97,6 Prozent der Stimmen erneut als Bundesvorsitzender der MIT bestätigt. 

Schwarz-gelbe Haushaltspolitik

Finanzminister in der neuen Regierung wurde Wolfgang Schäuble (CDU), dessen erste Aufgabe darin bestand, den Haushalt des Bundes für 2010 aufzustellen. Mitte Dezember 2009 legte er einen Haushaltsentwurf vor, der - wie die Kanzlerin auf unserem Kongress bereits angekündigt hatte - eine Neuverschuldung von fast 90 Mrd. Euro auswies. Schäuble begründete diese gewaltige Neuverschuldung damit, dass „das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht 2010 – wie bereits 2009 – ernsthaft und nachhaltig gestört sein wird“.  Damit rechtfertigte er insbesondere das zweistellige Wachstum der Sozialausgaben (Arbeit plus 15 Prozent, Gesundheit plus 39 Prozent). Kurzum: Der Haushaltsentwurf für 2010 war ein klassisches Ausgabenprogramm zur Ankurbelung der Konjunktur („deficit spending“).

Ich hielt einen solchen Haushalt aus mehreren Gründen für sehr problematisch: Die Konjunktur erholte sich schon in der zweiten Hälfte des Jahres 2009, so dass es weiterer Konjunkturimpulse nicht bedurfte. Der Haushaltsentwurf widersprach auch dem zwischen Union und FDP abgeschlossenen Koalitionsvertrag, wonach es keine weiteren Konjunkturprogramme geben sollte. Außerdem war bei weiterer Schuldenaufnahme zu befürchten, dass es zu den versprochenen Steuersenkungen nie kommen würde.

Als die FDP überraschend erklärte, sie werde dem von Wolfgang Schäuble vorgelegten Haushaltsentwurf zustimmen, ging ich mit meinen Bedenken an die Öffentlichkeit. „Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2010 mit einer Nettoneuverschuldung von 100 Mrd. Euro passt weder zu einer nachhaltigen Wachstumspolitik noch zu einer sparsamen Haushaltsführung“, sagte ich in einer Presseerklärung.  Es sei zwar richtig gewesen, auf die Krisengefahr der Vorjahre mit Konjunkturpaketen zu reagieren. Jetzt sei es aber an der Zeit, den Haushalt durch Kürzung der Ausgaben zu sanieren. Der Finanzminister hatte aber längst anders entschieden. Ein Sparprogramm wollte er erst mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2011 vorlegen, für das der Koalitionsvertrag die große Steuerreform vorsah. Es waren vermutlich die NRW-Wahlen im Mai 2010, der hinter einer solchen Haushaltsplanung standen. 

Parallel zur Aufstellung des Haushalts für 2010 beschloss die schwarz-gelbe Koalition im Dezember 2009 das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Darin waren im Koalitionsvertrag als Sofortprogramm vereinbarte Steuererleichterungen im Volumen von etwa 5 Mrd. Euro enthalten. Mit dem Gesetz wurden die Steuerfreibeträge für Kinder angehoben, Geschwister bei der Erbschaftssteuer bessergestellt, Konzerne bei Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer entlastet, die Sofortabschreibungen erhöht etc. Schon dieses Gesetz führte wegen relativ niedriger Steuerausfälle zu Protesten der Ministerpräsidenten in den Ländern.

Massive Kritik löste vor allem die Senkung der Umsatzsteuer für Hoteliers von 19 auf 7 Prozent aus. Ein dem Gastgewerbe nahestehender Abgeordneter aus Bayern hatte sich mit dieser Steuersenkung durchgesetzt, um für Hoteliers im Grenzgebiet zu Tschechien und Österreich gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Als jedoch bekannt wurde, dass die Mövenpick-Gruppe der FDP im Oktober 2009 Spendengelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro überwiesen hatte, wurde die Steuersenkung mit diesen Spenden in Verbindung gebracht. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hieß seitdem „Mövenpick-Gesetz“ und ist als solches in Erinnerung geblieben. Die Gegner von Steuersenkungen hatten damit ihr Ziel erreicht: Die Forderung nach Steuersenkungen war diskreditiert.

Zu diesen Gegnern einer Steuersenkung gehörte auch Wolfgang Schäuble. Während Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) versprach, „2011 kommt die weitere Steuersenkung mit einem Stufentarif“, thematisierte Wolfgang Schäuble plötzlich die Notwendigkeit des Sparens und lobte die Absicht, im Grundgesetz eine Schuldenbremse zu verankern. Gleichzeitig ließ er verbreiten, dass Steuerausfälle auch die Länderhaushalte tangieren würden. Unverzüglich meldeten sich die Ministerpräsidenten Roland Koch, Christian Wulff und Jürgen Rüttgers, um vor weiteren Steuersenkungen zu warnen.  Selbst Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettingen (ebenfalls CDU) griff die FDP scharf an. Der von der FDP geplante Betrag von 24 Mrd. Euro sei „absolut unvorstellbar“, sagte er einem Magazin.

Einen weiteren Rückschlag erlitt das Projekt Steuersenkung durch die öffentliche Debatte über die Verfolgung von Steuerhinterziehern. Anfang 2010 erhielt die Wuppertaler Steuerfahndung von einem Informanten das Angebot, für ein Entgelt von 2,5 Millionen Euro illegal erworbene Daten über potentielle Steuerhinterzieher zu erwerben. Bundeskanzlerin Angela Merkel schaltete sich in diesen Prozess ein und entschied nach Beratung mit Wolfgang Schäuble: „Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen.“ Denn Steuerhinterziehung müsste geahndet werden, sagte sie zur Begründung.

Angela Merkel traf damit eine populäre Entscheidung und wusste die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Doch schlagartig endete in den Medien die Debatte über das Wie und Wann von Steuersenkungen. Stattdessen schob sich die Frage in den Vordergrund, ob die Regierung die angebotenen Steuerdaten kaufen sollte und durfte. Die Debatte wurde äußerst kontrovers geführt: Viele in der CDU und FDP waren der Meinung, dass sich die Regierung an kriminellen Handlungen Dritter nicht beteiligen dürfte. In dem Ankauf der Steuer-CD sahen sie eine Datenhehlerei. Die Opposition im Bundestag war demgegenüber der Ansicht, dass solche Bedenken hinter die Notwendigkeit, Steuerhinterziehung zu verfolgen, zurückzutreten hätten. Dieser Meinung schlossen sich auch CDU-Finanzminister an.

Ich war und bin der Meinung, dass staatlichen Organe Rechtsverstöße Dritter aus rechtstaatlichen Gründen weder fördern noch belohnen dürfen, auch nicht durch Ankauf illegal erworbener Daten. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Ermittlung von Straftaten. Den Medien erklärte ich auf Anfrage: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Vieles spricht dafür, dass der Ankauf der CD eine Hehlerei darstellt. Wenn es rechtliche Zweifel gibt, muss die Bundesregierung ihre Finger davonlassen.“ Aus fiskalischen und populistischen Gründen hat sich die Politik jedoch anders entschieden.


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