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Reform- und Steuerpolitik : Steuersenkungsdebatte 2016
10.09.2016 19:19 (3269 x gelesen)

Steuersenkungsdebatte 2016

Bisher hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Rufe nach Steuersenkungen stets abgewehrt. Sein Ziel war die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt. Er konnte deshalb auf keine Steuern verzichten, sondern im Gegenteil: er benötigte immer mehr, um die stetig steigenden Ausgaben des Bundes bezahlen zu können. Doch dann kam die überraschende Wende: Im September 2016 kündigte Wolfgang Schäuble bei der Einbringung des Haushalts  2017 schnelle Steuersenkungen von über 6 Milliarden an. Ein Kabinettsbeschluss sollte dazu kurzfristig gefasst werden.

Gleichzeitig versprach  Wolfgang Schäuble für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017 eine Tarifkorrektur bei der Einkommensteuer mit einer noch größeren Steuersenkung von etwa 15 Milliarden Euro, um den Mittelstand zu entlasten. „Es kann doch auf Dauer nicht sein, dass ein Alleinstehender schon bei rund 53.000 Euro Jahreseinkommen den Spitzensteuersatz zahlt, wie es aktuell noch der Fall ist“, sagte er zur Begründung. „Wir müssen die echten Leistungsträger entlasten. Darum geht es jetzt. Jetzt sind endlich einmal die Ingenieure, Handwerksmeister, Lehrer und Polizisten aus der Mitte unserer Gesellschaft dran.“

Die SPD als Koalitionspartner wurde von diesem Vorstoß überrascht. „Mal ganz offen“, fragte SPD-Vorsitzender und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Wer soll das eigentlich glauben? Das werden wir nicht machen!“  Die von Wolfgang Schäuble ins politische Schaufenster gestellten 15 Milliarden Steuersenkungen gehören laut Gabriel in die Kategorie „wahlkampfbedingter Märchenerzählungen“.

Gründe und Motive

Der steuerpolitische Vorstoß von Wolfgang Schäuble ist vor allem politisch motiviert. Im Jahr 2017 stehen Bundestagswahlen an und die Umfragen für die CDU lassen zu wünschen übrig. Laut einer repräsentativen Umfrage des Steuerzahlerbundes sind die Deutschen mit der Abgaben- und Steuerlast unzufrieden: 86 Prozent der Befragten halten sie für zu hoch. „Von einem Euro bleiben nur 47,1 Cent. Den Rest behalten Fiskus und Sozialversicherungen“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Der sogenannte „Steuerzahlergedenktag“, der veranschaulicht, wie lange der Bundesbürger durchschnittlich für Steuern und Abgaben arbeiten muss, fällt inzwischen auf den 12. Juli. 1960 war es noch der 27. Mai.

Unzufrieden ist auch der Wirtschaftsflügel der Union, der von der  Partei verlangt, sie solle mit dem Versprechen auf niedrigere Steuern für die Mittelschicht in den Bundestagswahlkampf 2017 ziehen. „Es gibt in der Bevölkerung das Gefühl, denen ganz oben geht es gut, denen, die staatliche Leistungen beziehen auch – und die Mitte der Gesellschaft kommt unter die Räder und wird seit Jahren von der Politik vernachlässigt“, begründete der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann diese Forderung. Linnemann warnte auch, die Union habe beim Thema Steuersenkungen ein Glaubwürdigkeitsproblem: Entlastungen seien zu oft angekündigt und dann nicht realisiert worden.

Hier liegt auch das persönliche Motiv von Wolfgang Schäuble für sein überraschendes Vorpreschen. Der CDU-Mann versteht sich in erster Linie als Vertreter des Fiskus, dessen Aufgabe es ist, für die Ausgaben des Staates die erforderliche Deckungsmasse zu besorgen. Dazu gehörte auch, dass man alle Versuche um Steuersenkungen heftig bekämpft und torpediert. Der FDP hat Schäuble damit den Garaus bereitet, worunter aber auch sein eigenes Image  gelitten hat. Da Wolfgang Schäuble der nächsten Bundesregierung sicherlich nicht mehr angehören wird, hat er die Beratungen über seinen letzten Haushalt genutzt, um sich auch als Mann der Steuersenkungen darzustellen.   

Die fiskalischen Rahmenbedingen sind dafür zur Zeit nicht schlecht. Der Haushalt des Bundes ist ausgeglichen, ebenso die Etats der meisten Länder. 2015 machte Schäuble einen Überschuss von 12 Milliarden Euro.  Auch die Kommunen machen per saldo einen Überschuss. Das gesamte Steueraufkommen liegt mittlerweise bei 673 Milliarden Euro. Allein in den vergangenen Jahren ist es um 100 Milliarden Euro gestiegen. Weitere 135 Milliarden Euro werden bis 2020 prognostiziert. Insgesamt verfügen Bund, Länder und Kommunen dann über 800 Milliarden Euro Steuereinnahmen.

Für diese Entwicklung gibt es wirtschaftliche und fiskalische Gründe: Zu den wirtschaftlichen Gründen zählen die solide Konjunktur und gute Beschäftigungslage. Ganz wesentlich haben jedoch auch neue Steuern und Abgaben, der progressive Einkommensteuertarif  und eine deutliche Verschärfung des Steuervollzugs zu dem starken Wachstum des Steueraufkommens beigetragen. Während die Wirtschaftsleistung von 2010 bis 2016 um 21 Prozent wuchs, stiegen die gesamten Steuereinnahmen um 30 Prozent und die Lohn- und Einkommensteuer sogar um 47 Prozent. Das sind insgesamt 75 Milliarden Euro Mehreinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer 2016 im Vergleich zu 2010.

Heute muss, wer unter den Spitzensteuersatz fällt, gerade einmal das 1,6 fache des Durchschnittlohnes  (53.000 Euro) verdienen. Als die rot-grüne Bundesregierung den Tarif 2005 einführte, setzte der Spitzentarif noch beim Doppelten des Durchschnittslohns ein. In den Sechzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts war der Spitzensteuersatz wirklich noch den Hochverdienern vorbehalten. Die Maximalbelastung erfolgte erst beim 17-fachen des Durchschnittslohns.

Angesichts solcher Zahlen erscheinen Steuersenkungen möglich und notwendig.
Wolfgang Schäuble orientiert sich bei seinem Vorschlag an der Steuerquote, also dem Verhältnis des Steueraufkommens zum Volkseinkommen, das zuletzt 22,3 Prozent betrug. Nach den Zahlen der Steuerschätzer dürfte sie bis 2020 um 0,4 Prozentpunkte steigen. Auf diese Steigerung  - in Zahlen wären das rund 15 Milliarden Euro - könnte der Staat nach Meinung von Schäuble in der nächsten Legislaturperiode verzichten. Was Schäuble nicht sagt, ist, dass die Steuerquote vor seinem Amtsantritt deutlich unter 22 Prozent lag. In der Zeit von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) lag sie kurzzeitig sogar bei 19,5 Prozent (2004). Das tatsächliche Potential für Steuersenkungen ist deshalb deutlich höher, als es Schäuble in Aussicht stellt.

Wolfgang Schäuble hat offen gelassen, wie er den Koalitionspartner SPD und die Länder von seinem Vorschlag überzeugen will. Denn die anderen im Bundestag vertretenen Parteien wollen die Bürger nicht entlasten, sondern noch stärker belasten: Allenfalls denken sie  an eine Entlastung von Familien und Geringverdienern, wobei die Ausfälle durch höhere Steuern für „Reiche“ wieder hereingeholt werden sollen: Spitzensteuersatz in Richtung 50 Prozent, höhere Erbschaftssteuer oder Wiederbelebung der Vermögenssteuer. Die Empfänger von staatlichen Leistungen stehen diesen Parteien näher als die Financiers. Hinzu kommt, dass die große Koalition in der Sozialpolitik Entscheidungen getroffen hat, die langfristig einen gewaltigen Ausgabendruck entfalten werden.

Widerstand ist auch von den Ländern zu erwarten, die zur Hälfte an geringeren Lohn- und Einkommensteuern beteiligt wären. Wenn Wolfgang Schäuble (CDU) wirklich Steuersenkungen umsetzen wollte, müsste er vorschlagen, den Solidaritätszuschlag abzusenken oder abzuschaffen, weil der Bund darüber allein entscheiden kann. Die Sonderabgabe wurde vor mehr als einem Viertel Jahrhundert befristet zur Finanzierung des Aufbaus Ost eingeführt. Ihn abzuschaffen, ist deshalb überfällig. Dazu schweigt Schäuble jedoch. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Gebrochene Wahlversprechen

Das Versprechen, Steuern zu vereinfachen oder zu senken, war immer fester Bestandteil der Programme von CDU und FDP. In der Regierungsverantwortung haben sie die Steuern aber nur selten herabgesetzt. Das letzte Mal, dass eine Regierung unter der Beteiligung von CDU oder FDP den Eingangs- oder gar den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer gesenkt hat, war kurz vor der Wiedervereinigung, also vor 26 Jahren. Deshalb war Deutschland bis Ende der Jahrtausendwende ein Hochsteuerland: Der Eingangsteuersatz  für Einkommensbezieher lag bei 25,9 Prozent und der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent.

Es gehört zur Ironie der Geschichte, dass eine rot-grüne Regierung unter dem SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder das umgesetzt hat, was CDU und FDP den Wählern versprochen hatten:  Der Eingangssteuersatz wurde von 25,9 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent abgesenkt. Außerdem stellte diese Regierung Unternehmensgewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei. Zweck dieser Maßnahmen war es, die Wirtschaft zu beleben und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. 

Auch Angela Merkel (CDU) entdeckte früh das Thema „Steuerreform“,  um sich für das Amt der Bundeskanzlerin zu empfehlen. Höhepunkt dieser Politik war der Leipziger Reformparteitag, auf dem das von Friedrich Merz (CDU) vorgestellte Steuerpapier mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Danach sollte es anstelle des Progressionstarifs nur noch drei Steuersätze von 12, 24 und 36 Prozent geben. Auf einem „Bierdeckel“ sollte jeder seine geschuldete Steuer ausrechnen können. Im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2005 holte Angela Merkel zudem den Steuerrechtler Paul Kirchhof in ihr Kompetenzteam, um den Wählern die Vorzüge eines einfachen Steuerrechts zu erklären. Nach der Wahl hatten sich dieses Thema und auch der Bierdeckel erledigt. Stattdessen wurde die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte angehoben. 

Die Aufgabe, die Unternehmensbesteuern zu reformieren, blieb auch in der ersten großen Koalition Sache der Sozialdemokraten. SPD-Finanzminister Peer Steinbrück sorgte dafür, dass Unternehmensgewinne nur mit 30 Prozent besteuert werden. Bei einer Gewerbesteuerbelastung von 15 Prozent  musste hierfür die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent sinken. Dies sollte jedoch „weitgehend aufkommensneutral“ erfolgen, wozu die Bemessungsgrundlage der Besteuerung beispielsweise um Zinsen, Pachten und Leasingsraten erweitert wurde. Es war vor allem der CDU-Ministerpräsident Roland Koch, der sich für diesen eklatanten Verstoß gegen das Prinzip „Versteuerung nach der Leistungsfähigkeit“ stark machte. 

Die Bundestagswahl 2009 vier Jahre später stand ganz im Zeichen der Wirtschaftskrise. CDU und CSU hatten sich auf Steuersenkungen geeinigt: „Eine richtige Steuerpolitik befördert Wachstum“, lautete die Argumentation. Gedacht war an eine Reform des Steuertarifs, an die Milderung der „kalten Progression“, an eine deutliche Vereinfachung des Steuerrechts sowie an die Überprüfung der Mehrwertsteuersätze. Im Koalitionsvertrag mit der FDP wurde vereinbart: „Wir werden dafür sorgen, dass sich Arbeit lohnt, dass den Bürgern mehr Netto vom Bruttoeinkommen bleibt. Das Steuersystem und das Besteuerungsverfahren werden wir deutlich vereinfachen und für die Anwender freundlicher gestalten.“

Tatsächlich hat der neue Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nichts umgesetzt. Für die Reform der Einkommensteuer fehlte das Geld, zu groß waren die Risiken, die die Bundesregierung für die Euro-Rettung eingegangen war. Für die Reform der Mehrwertsteuer fehlte der Mut, man wollte es nicht mit den Profiteuren eines verminderten Mehrwertsteuersatzes verscherzen. Und bei der Reform der Gewerbsteuer verließ Wolfgang Schäuble das Verhandlungsgeschick gegenüber den Kommunen, die vom Finanzminister ohne Gegenleistung bei der Gewerbesteuer von der teuren Grundsicherung entlastet wurden. Den Verzicht auf steuerpolitische Initiativen rechtfertigte Schäuble damals gegenüber Journalisten damit, dass die Steuerbelastung in Deutschland so sei, dass sie den Bürgern im Verhältnis zu den Leistungen des Staates akzeptabel erscheine. “Grosse Entwürfe, die man mit `Bierdeckel` bezeichnet, haben mit der Realität nichts zu tun“.

Der Bundestagswahlkampf 2013 wurde von den beiden großen Parteien als „Wohlfühlkampagne“ inszeniert. Die Union versprach, keine Steuern erhöhen zu wollen. Demgegenüber forderte die SPD in alter Tradition einen höheren Spitzensteuersatz, die stärkere Besteuerung von Kapitaleinkünften und Erbschaften sowie die Wiedereinführung der Vermögensteuer für höhere Vermögen.  Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD,  für die laufende Legislaturperiode auf Steuererhöhungen verzichten zu wollen. Dies galt jedoch nicht für höhere Steuern der Länder und Kommunen. Auch nicht für einen verschärften Steuervollzug des Bundes und der Länder.  

Es ist kein Geheimnis, dass die Finanzämter bei der Veranlagung und Prüfung von Steuersachverhalten im Laufe der letzten Jahre deutlich rigoroser geworden sind. Auch bei der Ermessensausübung und der Bewertung  steuerlicher Sachverhalte tritt  das fiskalische Interesse immer stärker in den Vordergrund. Im Ergebnis steigen dadurch die Steuerbelastung und das Steueraufkommen, ohne dass es gesetzgeberischer Maßnahmen auf Bundesebene bedarf. Es reicht aus, dass von Seiten der Finanzministerien in der Finanzverwaltung ein entsprechendes Klima hergestellt wird.

Für den Fiskus hat sich diese Politik bezahlt gemacht. Während das Lohnniveau von 2005 bis 2015 gerade mal um 23 Prozent stieg, waren es beim Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden im gleichen Zeitraum fast 50 Prozent, insgesamt 220 Milliarden Euro. Und es wird so weitergehen: Laut Steuerschätzung kommen bis 2020 nochmals 135 Milliarden Steuereinnahmen obendrauf. Belastet wurden insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen, wie das Aufkommen aus der Lohn- und Einkommensteuer zeigt: es stieg von 2005 bis 2015 um satte 77 Prozent, das sind 5,9 Prozent pro Jahr, insgesamt 99 Milliarden Euro - und bis 2020 kommen noch geschätzte 59 Milliarden Euro hinzu.

Parallel zu den steigenden Steuereinnahmen ist die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland gewachsen. Laut einer neueren OECD-Studie schlagen Steuern und Abgaben an den Arbeitskosten inzwischen mit 49,7 Prozent zu Buch, während sie im OECD-Schnitt bei 35,9 Prozent liegen. Für die deutsche Wirtschaft, die im internationalen Wettbewerb steht, ist dies eine schlechte Nachricht, zumal die Belastung in anderen Industrieländern zurückgegangen ist. "Die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland ist weiterhin extrem hoch. Unsere Nachbarländer belasten ihre Bürger deutlich weniger. Deshalb muss die neue Bundesregierung hier ran und endlich etwas ändern", fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt).  

Unter Finanzminister Wolfgang Schäuble gab es Anfang 2016 erstmals eine Korrektur zum Ausgleich der "kalten Progression" der Jahre 2014 und 2015 von insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Eine weitere Tarifverschiebung ist geplant, so dass man auf eine Gesamtentlastung von 7.4 Milliarden Euro für die Inflation der Jahre 2014 bis 2017 kommt. Das Volumen der heimlichen Steuererhöhungen ist aber um ein Vielfaches größer. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts in München ergibt sich für den Zeitraum 2011 bis 2016 eine steigende Steuerbelastung durch Inflation und reales Einkommenswachstum von insgesamt 70,1 Milliarden Euro.

Steuerpolitische Zeitenwende

Als eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise, die von Teilen der Bevölkerung auch als Krise der marktwirtschaftlichen Ordnung wahrgenommen wurde, hat eine eine fundamentale Neuorientierung im Verhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Auswirkungen haben auch die Steuerpolitik tiefgreifend verändert. 

Bis zur Krise gab es in der Steuerpolitik einen breiten Konsens, den Wolfgang Schön in der FAZ vom 23. Dezember 2011 mit folgenden Stichworten umschrieben hat:

• Der Staat übernimmt Aufgaben nur, wenn das freie Spiel der Marktkräfte eine Lösung nicht bereitstellt. Deregulierungen und Privatisierungen sowie die Forderung nach einer geringeren Staatsquote waren signifikante Zeichen dieser Politik.
• Eine grundlegende Steuerreform ist notwendig, um das Steuerrecht einfacher und gerechter zu machen. Die konkreten Forderungen lauteten: Niedrige Steuersätze und wenig Ausnahmen.
• Die Zahl der Steuern ist auf wenige allgemeine und ergiebige Steuern zu begrenzen, im Kern auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie auf die Umsatzsteuer.
• Die Wettbewerbsfähigkeit und Substanz der deutschen Wirtschaft ist zu sichern. Die Höhe der Unternehmenssteuern sollte auf internationalem Niveau legen. Substanzsteuern wie die Vermögenssteuer, Gewerbekapitalsteuer und Erbschaftssteuer sind zurückzuführen.
• Der internationale Steuerwettbewerb ist ein zentrales und unverzichtbares Element der Steuerpolitik. Vor allem der Wettbewerb um mobiles Kapital setzt den Gesetzgeber unter Druck.

Seit der Krise haben diese Elemente einer liberalen Steuerpolitik deutlich an Bedeutung verloren. Es sind die Linksliberalen und Linken, die einen stärkeren Staat, mehr öffentliche Leistungen und höhere Steuern, vor allem für Wohlhabende, verlangen. „Der Ruf nach dem ebenso starken wie fürsorglichen Staat ist lauter geworden. Funktionäre fordern mit Macht den ´Primat der Politik´ ein, und ein weit gespanntes Bündnis, das von konservativen Staatsdenkern bis zu sozial geprägten Verteilungspolitikern reicht, betont die Garantiefunktion und damit auch die Finanzierungsansprüche der staatlichen Träger“, schreibt Wolfgang Schön.

Folglich ist auch in der Öffentlichkeit die Kritik an der ständigen Ausweitung öffentlicher Aufgaben verstummt. Die Forderung nach einer Reduzierung von Staatsaufgaben und Staatsausgaben erscheint vor diesem Hintergrund als utopisch oder zumindest unrealistisch. „Da die Politik über die Staatsaufgaben entscheidet und da deren Erledigung ein, wenn nicht der entscheidende Faktor im Ringen um Machtgewinn und Machtverlust ist, bestimmt die (vermeintliche) Erwartung der Bevölkerung oder der jeweiligen Klientel über die Begründung von Staatsaufgaben“, schreiben Peter M. Huber und Stefan Korioth.

Gleichzeitig ist die Zeit unbegrenzter Schuldenaufnahme vorbei, nachdem die Staatsschulden in der Krise, vor allem durch die Bankenrettungen und Konjunkturprogramme, in einer unverantwortlichen Weise gestiegen sind. Heute begrenzen die grundgesetzliche Schuldenbremse sowie die europarechtlichen Defizit- und Schuldengrenzen die Fortführung einer kreditfinanzierten Ausgabenpolitik des Staates. Die Schuldenbremse gestattet dem Bund bei ausgeglichener Konjunktur ein Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts, die Länder dürfen ab 2019 gar keine neuen Schulden aufnehmen. 

Wenn Ausgabenkürzungen nicht stattfinden und die weitere Schuldenaufnahme begrenzt ist, führt dies logischer Weise zur Ausweitung des Steuerzugriffs.. Alternativen gibt es dazu nicht. Explodierendes Wirtschaftswachstum ist langfristig nicht zu erwarten. „Nicht die haushaltsneutrale Steuerreform bildet daher die Forderung des Tages, sondern die Steuerreform, die einen ausgeglichenen Haushalt ins Werk setzt.“ (Wolfgang Schön)

Weil dem so ist, hat sich weder die Zahl der Steuern verringert noch ist die Steuerlast gesunken. Selbst unter der schwarz-gelben Bundesregierung war ein erstaunlicher Erfindungsgeist bei neuen Abgaben zu beobachten. Die Atomindustrie wurde zunächst mit der Brennelementesteuer belastet und anschließend zu einer quasifreiwilligen Fondsabgabe herangezogen. Der Luftverkehr wurde durch eine Ticket-Steuer belastet. Auf der Grundlage von Arbeiten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission führten viele Staaten eine Bankenabgabe ein. 

Mit der Abschaffung bestehender Steuern ist nicht zu rechnen. Der Grunderwerbsteuersatz ist in allen Bundesländern drastisch angehoben worden. Alle Bemühungen, die kommunale Gewerbsteuer mit der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verbinden, sind gescheitert. Bei der Grundsteuer steht nur eine Option zur Diskussion, nämlich die Erhöhung der Grundstückswerte. Auch über die Wiederbelebung der Vermögenssteuer wird in mehreren Parteien lebhaft diskutiert. Schließlich wird die Neufassung der Verschonungsregeln im Erbschaftssteuergesetz zu einer deutlichen Mehrbelastung des Unternehmenssektors führen.

Auch der ehemalige Grundsatz, dass die Steuerpolitik die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht gefährden darf, tritt immer stärker in den Hintergrund. Der Einfluss der Unternehmensverbände in Berlin hat deutlich nachgelassen. „Die Politik kann schließlich darauf verweisen, dass die deutsche Wirtschaft sich in den Stürmen der vergangenen Jahre bemerkenswert widerstandsfähig gezeigt hat. So kann im politischen Raum der Eindruck entstehen, dass die fiskalische Belastungsgrenze noch nicht erreicht ist.“ (Wolfgang Schön)

Zudem hat der Druck des internationalen Steuerwettbewerbs auf die deutsche Steuerpolitik nachgelassen. Die Abstimmungen innerhalb der G 20-Staaten und die vielfältigen Initiativen der OECD und Europäischen Union (EU) haben dazu geführt, dass die Zeiten eines steuerpolitischen „race to the bottom“ vorläufig vorbei sind. Zudem sind die Möglichkeiten der Finanzämter, Auslandsachverhalte aufzuklären und zu besteuern, durch internationale Auskunftsabkommen verbessert worden. Der internationale Steuerwettbewerb wird mehr und mehr durch ein internationales Steuerkartell ersetzt, dessen Ziel es ist, das steuerliche Aufkommen zu sichern und zu erhöhen.

Diese bedeutet, dass Deutschland bei der Absenkung der Einkommensteuersätze – wie in anderen Staaten – die Talsohle wohl erreicht hat. Der Solidaritätszuschlag und die sogenannte „Reichensteuer“ haben längst ihren provisorischen Charakter verloren. Was könnte Steuererhöhungen noch verhindern? Der grundgesetzliche „Halbteilungsgrundsatz“ der Karlsruher Richter aus dem Jahr 1995 ist längst Geschichte. Bei dem derzeitigen Parteienspektrum wird sich gegen die sogenannten „Besserverdienenden“ in Deutschland auch eine Mehrheit finden lassen. 

Das heißt, nennenswert sinken werden die Steuern nach der Wahl höchstens für Geringverdiener, wenn die schwarze Null nicht gefährdet ist. An die Staatsausgaben oder die verbliebenen Steuervergünstigungen traut sich niemand ran. Der Abgeordnete empfiehlt sich seinen Wählern gegenwärtig nicht als Garant niedriger Steuern, sondern als Vordenker neuer Staatsleistungen. Der demokratische Gedanke hat sich gedreht. Der Leistungsstaat dominiert den Steuerstaat.

Verwendung der Steuerüberschüsse

Angesichts der steigenden Steuereinnahmen wächst jedoch der politische Druck, die Steuern und Abgaben zu senken. Nach den Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) stehen in dieser Legislaturperiode 52 Milliarden Euro mehr zur Verfügung, als zur Deckung der bislang vorgesehenen Ausgaben nötig wären. Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung  werden 2017 bis 2019 jährliche Überschüsse zwischen 47 und 54 Milliarden Euro erzielen, prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Vor diesem Hintergrund ist laut IW eine Entlastung der Bürger um 68 Milliarden finanzierbar, ohne die schwarze Null zu gefährden. Den Großteil der Einnahmeausfälle (52,5 Milliarden Euro) sollte dabei der Bund schultern. Die Länder und Kommunen müssten nur auf 15,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verzichten. Konkret schlägt das Institut die vollständieg Abschaffung des Solidaritätszuschlages ab 2020 vor, der dem Bund im Jahr rund 20 Milliardemn Euro einbringt.

Unionsfraktionschef Volker Kauder hat bereits klar gemacht, dass für ihn Steuerentlastungen keine Priorität haben. Eine Entlastung um 15 Milliarder Euro hatte die CDU im Wahlkampf noch in Aussicht gestellt und dabei vor allem an eine Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes gedacht. Doch sowohl in der Union als auch in der SPD war danach nur von Ausgabensteigerungen die Rede. Bessere Pflege und neue Rentenleistungen standen dabei ebenso auf der Liste wie höhere Investitionen in Bldung, Infrastruktur und Digitalisierung.

Das IW warnte deshalb die potentiellen Koalitionäre davor, die Sozialausgaben weiter in die Höhe zu treiben. "Blickt man auf das Wahlergebnis, dann hat sich diese Spendierfreudigkeit letztlich weder für die SPD noch für die Union ausgezahlt", resümiert Dorothea Siems in DIE WELT vom 14. Dezember 2017.

Was bedeutet das für die zukünftige Steuerpolitik? Laut Wolfgang Schön (FAZ vom 3. November 2017) muss sich die zukünftige Bundesregierung entscheiden, ob sie mit Hilfe der Steuerpolitik die Ungleichheit in der Gesellschaft bekämpfen oder die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken will.

Der ersten Alternative liegt der sozialpolitische Anspruch zugrunde, dass auch die Steuerpolitik dem Zweck zu dienen hat, die Vermögens- und Einkommensunterschiede innerhalb der staatlich verfassten Gemeinschaft zu mäßigen. Studien wie Thomas Piketty´s "Kapital im 21. Jahrhundert", wonach die privaten Vermögen mit einer höheren Rate ansteigen als die volkswirtschaftliche Leistung, liefern dafür den theoretischen Hintergrund. Die steuerlichen Konsequenzen sind klar: Einführung von Vermögenssteuern, Beibehaltung von Erbschaftssteuern und Anhebung der Einkommenssteuern; Entlastungen nur zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die zweite Alternative ist geprägt von dem wirtschaftspolitischen Anspruch, dass die Steuerpolitik dafür einzusetzen ist, die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu erhöhen, private Mittel für Investitionen und Konsum freizusetzen, Unternehmen an den Standort Deutschland zu binden oder anzuziehen. Die steuerpolitischen Konsequenzen sind ebenfalls klar: Eingrenzung oder Abschaffung von Vermögens- und Erbschaftssteuern, Minderung der Körperschaft- und Einkommensteuern, Vergünstigungen für grenzüberschreitende Investitionen.

Die Politik wird sich zwischen den den beiden "Rezepten" entscheiden müssen. Man kann nicht gleichzeitig Vermögens- und Erbschaftssteuern einführen und abschaffen, nicht gleichzeitig Körperschaftssteuern erhöhen und absenken und auch nicht gleichzeitig Steuertarife abflachen, Steuerfreibeträge erhöhen und das Aufkommen für die öffentliche Hand stabil halten. "Wer das anstrebt, versucht sich an der Quadratur der Steuerpolitik" (Wolfgang Schön).


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