top-schriftzug
blockHeaderEditIcon

Dr. Schlarmann - Mittelstand

aktuelle Informationen für den Mittelstand
block-foto-dr-schlarmann-mittelstand
blockHeaderEditIcon
Klima und Energiewende : Das absehbare Ende des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)"
29.10.2024 21:53 (85 x gelesen)

Das absehbare Ende des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“

Die zwei bedeutsamsten Vorhaben der am 27. Oktober 1998 vereidigten rot-grünen Bundesregierung waren der Atomausstieg und das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“. Das EEG hatte das Ziel, die Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse so massiv zu fördern, dass die Kernkraftwerke und die fossilen Kraftwerke (Kohle, Öl und Gas) eines Tages stillgelegt werden konnten.

Geworben wurde mit dem Versprechen, „dass Sonne und Wind keine Rechnung schicken, sondern als Geschenk des Himmels von jedem genutzt werden können“. Um das zu erreichen, verpflichtete das EEG die vier Netzbetreiber (Tennet, 50Hertz, Amprion und Transnet-BW), den erneuerbaren Strom mit Vorrang abzunehmen und den Erzeugern für den Strom 20 Jahre lang feste Vergütungen zu zahlen. Dafür durften die Netzbetreiber den Verbrauchern die Differenz zwischen den an die Erzeuger gezahlten Vergütungen und den Markterlösen für den erneuerbaren Strom als EEG-Umlage in Rechnung stellen.  

Mit dem Inkrafttreten des EEG wurde der für alle Energieträger geltende einheitliche Strommarkt aufgegeben. Während die atomaren und fossilen Erzeuger weiter im alten System arbeiteten, galt für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein privilegiertes Sonderrecht mit einem Einspeisevorrang und garantierten Vergütungen. Nur diesem System verdanken die erneuerbaren Energien ihren rasanten Aufstieg. Die Rechnung dafür zahlten die Stromverbraucher.

Von Seiten der Bundesregierung wurde zwar gesagt, dass die Privilegien nur so lange gelten sollten, bis der regenerative Strom „den Weg in den Strommarkt“ findet. Es blieb aber ein streng gehütetes Geheimnis der Grünen und ihrer Anhänger, wie ein solches „Marktdesign“ aussehen sollte. Doch inzwischen wird immer deutlicher, wohin der Weg mit den erneuerbaren Energien führt:

Verzicht auf die EEG-Umlage

Für die Berechnung der EEG-Umlage ist das sogenannten EEG-Konto, das die vier Netzbetreiber verwalten, die maßgebliche Grundlage. Auf diesem Konto werden die an die Stromerzeuger gezahlten Vergütungen als Ausgaben und die Markterlöse für den erneuerbaren Strom als Einnahmen verbucht. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, haben die Netzbetreiber einen Anspruch auf Ausgleich des negativen Saldos, der sich nach dem ursprünglichen EEG gegen die Stromverbraucher richtete und mit der Stromrechnung geltend gemacht wurde.

Schon während der Verhandlungen zur Bildung der Ampelregierung einigten sich die späteren Koalitionspartner darauf, die EEG-Umlage abzuschaffen. Zu diesem Zweck legten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im März 2022 den Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ vor. Das Gesetz war Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Koalition die Verbraucher von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten wollte.

Um die Verbraucher schnell und spürbar zu entlasten, wurde die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt. Die fehlenden Einnahmen zum Ausgleich des EEG-Kontos der Netzbetreiber übernahm die Bundesregierung.  Nach ihren Angaben kostete diese Aktion den Bund rund 6,6 Milliarden Euro. Die Mittel stammten aus dem "Energie- und Klimafonds (EKF)“, in den die Einnahmen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie Steuermittel fließen.

Inhaltlich bedeutete die Verlagerung der EEG-Umlage von den Verbrauchern auf den Staat, dass jetzt dieser einen wesentlichen Teil der Erzeugungskosten für erneuerbaren Strom übernimmt. Das ist aber nicht der Weg in mehr Marktwirtschaft, sondern in mehr Staatswirtschaft.  

Rekorde beim Ökostrom – Flaute in der Kasse

Gleich zu Beginn des Jahres 2024 verkündete Wirtschaftsminister Robert Habeck „eine starke Nachricht aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik“: Der Anteil der erneuerbaren Energien an dem deutschen Strommix „war noch nie so hoch wie jetzt: Die 50 Prozent, die haben wir deutlich geknackt.“ Diese Nachricht hatte Substanz: Im Jahr 2023 wurden auf Dächern und Feldern mehr als 14 Gigawatt Solarleistung installiert. Um eine Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen: Ein Gigawatt entspricht der Leistung eines Atomkraftwerks.

Welchen Preis Habeck für dieses Ergebnis zahlen musste, behielt er für sich: Dabei hatten die vier Netzbetreiber sein Ministerium bereits auf den negativen Saldo auf dem EEG-Konto hingewiesen und einen dringenden Geldbedarf in Höhe von 7,8 Milliarden Euro angemahnt. Der Grund waren der enorme Solarboom und hohe Winderträge, die zu erheblichen Abflüssen bei den Vergütungen an die Anlagenbetreiber geführt hatten, während der Wert des Ökostroms an der Börse zeitweise auf null oder sogar in den negativen Bereich abgesackt war. Den dadurch entstandenen Unterschuss auf dem EEG-Konto musste die Bundesregierung ausgleichen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab sich ungerührt: „Nach bestehender Gesetzeslage muss der Staat für ein ausgeglichenes EEG-Konto sorgen“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung für die notwendige Liquidität auf dem EEG-Konto sorgt.“

Der rasante Bau von Solar- und Windkraft-Anlagen hat sich also zu einem massiven Finanzierungsproblem für den Bundeshaushalt entwickelt, da die EEG-Umlage nun nicht mehr wie früher mit der Stromrechnung direkt beim Verbraucher abgebucht werden kann, sondern aus dem Abgaben- und Steueraufkommen aufzubringen ist. Während sich Wirtschaftsminister Robert Habeck für die rasante Entwicklung beim Öko-Strom an die Brust klopft, rauft sich Bundesfinanzminister Christian Lindner die Haare, weil er keine Lösung für das dadurch entstandene Finanzierungsproblem hat.  

Die schlechte Qualität des Ökostroms

Vergrößert wird dieses fiskalische Problem dadurch, dass der erneuerbare Strom außerordentlich volatil ist: Der Solarstrom wird nur in relativ engen Zeitfenstern während des Tages und vor allem im Sommer produziert. Die Netzbetreiber rechnen bei Solaranlagen mit nur 934 durchschnittlichen Benutzungsstunden im Jahr. Dadurch verteilt sich die Produktionskapazität, die sich inzwischen auf fast 100 Gigawatt beläuft, auf relativ wenigen Stunden und verursacht in diesen Zeiträumen einen hohen Stromüberschuss.

Die Netzbetreiber sind jedoch auf Grund des politisch verordneten Einspeisevorrangs verpflichtet, die Überschüsse an Solarstrom trotz fehlender Nachfrage aufzunehmen und mit den EEG-Tarifen zu vergüten. Beim Weiterverkauf am Großhandelsmarkt erhalten sie dafür aber keine Gegenleistung, sondern sie müssen sogar noch Aufpreise für die Entsorgung zahlen. Auf dem EEG-Konto entstehen auf diese Weise riesige Unterschüsse, die der Bund auszugleichen hat. Im Vergleich zur Solarkraft kommt die Windkraft im Jahr auf doppelt so viele Produktionsstunden, die Offshore-Windkraft auf dreimal mehr. Dementsprechend gibt es hier weniger Überproduktion, die der Bund finanziell ausgleichen müsste.

„Der Solarstrom erfüllt zu immer mehr Zeiten die Definition von Müll, weil für die Abnahme des Stroms sogar noch Geld bezahlt werden muss“, kommentiert Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, solche Absurditäten. „Dieser selbst verschuldete Solar-Infarkt beschleunigt sich mit jeder weiteren Solaranlage, die in einem für den Strompreis blinden System zugebaut wird“, so Kruse, der fordert, dass die unnötige Förderung der Erneuerbaren „zum Jahresbeginn 2025 beendet werden muss“.

Die Bundesregierung hat sich bereits bei der Vorbereitung des Haushalts 2025 mit der Frage beschäftigt, wie ein weiteres Ansteigen der EEG-Umlage verhindert werden kann: Geplant ist, die Auszahlung der EEG-Vergütung für alle Stunden mit negativen Preisen an der Strombörse zu stoppen. Ferner ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber den Strom bei negativen Preisen an der Strombörse abregeln können, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Es wird auch vorgeschlagen, die bei Anlagen ab einer Leistung von 100 kW bestehende Verpflichtung zur Direktvermarktung auf kleine PV-Dach-Anlagen auszuweiten. Damit sollen die Betreiber solcher kleinen Anlagen angehalten werden, in Zeiten der Überproduktion ihre Anlage selbst vom Netz zu nehmen.  
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nur für Neuanlagen gelten und zielen darauf ab, den Solarboom abzubremsen. Die finanziellen Probleme beruhen jedoch in erster Linie auf den überhöhten Vergütungen bei den Altanlagen. Insofern ist eine schnelle Entlastung des Bundes nicht zu erwarten.

 Die angedachten Maßnahmen sind auch nicht geeignet, den regenerativen Energien „den Weg in den Strommarkt“ zu ebnen, wie die Bundesregierung behauptet. Das Gegenteil ist der Fall: Mit den geplanten Lenkungsmaßnahmen verbindet die Bundesregierung nur das fiskalische Ziel, den Ausgleich des EEG-Kontos gegenüber den Netzbetreibern dadurch zu begrenzen, dass den Betreibern von PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen keine Vergütungsansprüche zustehen. Weiter gehende Absichten verfolgt die Bundesregierung damit nicht.


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*