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Migrationskrise : Wie die EU illegale Migration stoppen will
21.04.2024 17:27 (453 x gelesen)

Wie die EU illegale Migration stoppen will

Das Europäische Parlament hat im April 2024 über zehn Rechtsakte abgestimmt, mit denen die Europäische Union (EU) die illegale Migration nach Europa in den Griff bekommen will. Die Rechtsakte sind insgesamt 900 Seiten lang und bilden zusammen das neue „Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)“. Den Kern der Reform, um den jahrelang gestritten wurde, bilden die folgenden Rechtsakte:

  • Die Screening-Verordnung legt fest, dass und wie alle illegal Einreisenden an den EU-Grenzen registriert werden.
  • Die Asylverfahrensverordnung regelt das neue Schnellverfahren an der Grenze unter haftähnlichen Bedingungen, dem sich alle Personen aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten unterziehen müssen. 
  • Die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung ersetzt die bisherige Dublin-Verordnung und beschreibt das neue Solidaritätsverfahren, um Staaten in Drucksituationen zu entlasten.
  • Die Anerkennungsverordnung legt fest, welche Voraussetzungen Asylsuchende erfüllen müssen, um einen Schutzstatus zu erhalten.
  • Die Aufnahmerichtlinie schreibt Mindeststandards vor, die bei der Aufnahme von Migranten erfüllt sein müssen.

Die Abstimmungsergebnisse im Europäischen Parlament fielen, wie erwartet, denkbar knapp aus. Die Mitgliedstaaten wollen binnen Monatsfrist ihre Zustimmung erteilen. Danach haben sie zwei Jahre Zeit, um die wesentlichen Bestimmungen umzusetzen.

Ob es der EU gelingt, die illegale Außen- und Binnenmigration mit solchen Rechtsakten in den Griff zu bekommen, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die Migrationsströme entwickeln und ob alle EU-Staaten das neue Asylsystem praktizieren. Doch schon jetzt kann man sagen: Solange die Asylverfahren auf europäischem Boden stattfinden, werden sich Menschen aus der Dritten Welt auf den Weg nach Europa machen. GEAS wird deshalb voraussichtlich nur der erste Schritt hin zu einer Drittstaatenlösung sein, wie es die Australier praktizieren. Dort werden alle Flüchtlinge nach Papua-Neuguinea gebracht, wo ihr Asylantrag bearbeitet wird. Und das, ohne dass Australien gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Dafür nimmt Canberra Flüchtlinge auf, die ihm das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) nennt und die wirklich asylberechtigt sind.  

Einen Vorteil jedenfalls hat schon das neue System: Alleingänge, wie sie Angela Merkel im Jahr 2015 gemacht hat, dürften zukünftig auf mehr Kritik stoßen. Zur Erinnerung:

Im Sommer 2015 suchten Hunderttausende Menschen aus den Kriegsgebieten Syrien, Afghanistan und dem Irak Zuflucht in Deutschland. Die damalige Bundeskanzlerin kam mit solchen Flüchtlingen erstmals persönlich in Kontakt, als sie im sächsischen Heidenau eine Flüchtlingsunterkunft besuchte. Die Stimmung dort war aufgeheizt, weil Rechtsextreme vor dem Gebäude demonstrierten. Fünf Tage zuvor hatten sie versucht, den Einzug der Geflüchteten in die Notunterkunft zu verhindern. Polizisten wurden angegriffen und verletzt.  

Nach diesem Besuch stellte sich Merkel entschlossen hinter die Flüchtlinge und sagte am 31. August 2015 auf ihrer Pressekonferenz den Satz „Wir schaffen das!“, der ihre Flüchtlingspolitik prägen sollte. Als wenige Tage später in Ungarn Tausende Geflüchtete festsaßen, die über Österreich nach Deutschland reisen wollten, entschied Merkel gegen den Rat des Innen- und Justizministeriums, die Geflüchteten ohne Grenzkontrollen einreisen zu lassen. Ihre spontane Entscheidung rechtfertigte sie später mit dem „humanitären Imperativ“. Bis zum Jahresende kamen auf diese Weise knapp eine Million Geflüchtete nach Deutschland und Bilder von der deutschen „Willkommenskultur“ gingen um die Welt.

Berthold Kohler, Herausgeber der FAZ, schrieb dazu: „Die Schwachstelle in Merkels Formel ist der menschliche Faktor. Die Kanzlerin setzt darauf, dass jeder, der auch nur halbwegs so lange und gründlich die Sache durchdacht hat wie sie, zu dem einzig möglichen Schluss kommen muss: zu ihrem. Nicht ausreichend einkalkuliert hat sie, weder in der innenpolitischen Debatte noch im Ringen mit anderen Regierungen, Wunschvorstellungen auf der einen Seite und Befürchtungen auf der anderen, die sie selbst offenbar nicht sonderlich beschäftigten: die Angst vor Überfremdung, vor Unsicherheit, vor politischer wie kultureller Heimatlosigkeit und vor dem Gefühl, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein.“  

Der österreichische Kanzler Sebastian Kurz hatte eine andere Sicht auf den Flüchtlingsstrom. Nach seiner Meinung war die Flüchtlingskrise wesentlich komplexer, als Merkel sie darstellte. Der von ihm als Berater hinzugezogene Migrationsforscher Demetrios Papademetriou hatte ihm auf die Frage „Was passiert da?“ erklärt: „Es ist eine neue Völkerwanderung im Gange.“ Die Zahl derjenigen, die nach Europa wollten, schätzte der Sachverständige auf etwa 60 Millionen. Und auf die weitere Frage von Kurz „Wie viele davon werden kommen?“ antwortete Papademetriou: „Wenn ihr nichts tut, alle!“ Die österreichische Regierung entschied daraufhin, wieder Grenzkontrollen einzurichten.

So sah es auch der damalige Innenminister Thomas de Maizière, der vor dem Innenausschuss des Bundestags zu Protokoll gab: „Eine Öffnung der deutschen Grenzen für die Flüchtlinge entspricht weder der geltenden Rechtslage noch halte ich dies für vernünftig, da es zu Zugangszahlen führen würde, die auch ein reiches und gut organisiertes Land wie Deutschland an die Grenzen dessen bringen wird, was geleistet werden kann.“ De Maizière bezog sich dabei auf die EU-Verordnung Nr. 640/2013 die vorsieht, dass Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen, den Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie das Gebiet der EU betreten.

So regelt es auch der Asylartikel 16a des Grundgesetzes (GG), der lautet: „(1) Politisch verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft … einreist.“ Merkel verstieß mit ihrer Entscheidung also nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Grundgesetz.

Der Asylartikel 16a GG wurde am 26. Mai 1993 vom Deutschen Bundestag in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Grünen, eines Teils der SPD und der FDP mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Er trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Zuvor waren Tausende von Demonstranten, organisiert von Menschenrechtsgruppen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften, im Bonner Regierungsviertel zusammengekommen, um gegen den sog. Asylkompromiss zu demonstrieren.

Der Hintergrund des Gesetzes war folgender: Während in den 1970er-Jahren jährlich etwa 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland kamen, waren es in den 1980er-Jahren schon 100.000. Dann ließen kriegerische Konflikte, Armut und der Zerfall des Ostblocks die Zahlen in die Höhe schnellen. Schließlich waren es Anfang der 1990er-Jahre mehr als 400.000 jährlich, die in Deutschland Schutz suchten. Die Kommunen schafften es kaum, die Menschen unterzubringen. In den Asylbewerberunterkünften herrschten teilweise menschenunwürdige Zustände.

In Rostock, in Hoyerswerda und Mölln waren von Neonazis und Rechtsradikalen, teilweise unter dem Beifall der Bevölkerung, Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verübt worden. Es hatte Tote und Verletzte gegeben. Manche Medien schürten den Fremdenhass, die Schutzsuchenden wurden als Schein- oder Wirtschaftsasylanten und als Sozialschmarotzer bezeichnet. Bundeskanzler Helmut Kohl sprach vom Staatsnotstand. „Wir haben alles unternommen, um gegenzusteuern. Aber bei der geltenden Rechts- und Verfassungslage können weder die Verwaltungen des Bundes und der Länder noch die Gerichte mit diesem immer stärker anschwellenden Zustrom fertigwerden“, sagte CDU-Bundesinnenminister Rudolf Seiters in der Bundestagsdebatte am 26. Mai 1993.

Helfen sollte die Änderung des Asylrechts im Sinne des neu eingeführten Art. 13a GG. Demgegenüber forderte Gregor Gysi, Abgeordneter der PDS/Linke, die Abgeordneten auf, das Gesetz abzulehnen. „Sagen Sie Nein zur Abschaffung des Asylrechts, sagen Sie Nein zur Liquidierung einer der wichtigsten Konsequenzen aus dem mörderischen Naziregime!“ Dieser Aufforderung ist Angela Merkel im Jahr 2015 nachgekommen, als sie die Grenzschützer anweisen ließ, die Flüchtlinge unkontrolliert in Deutschland einreisen zu lassen. Der Asylartikel 16a GG wurde dadurch faktisch aufgehoben.

  


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