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Klima und Energiewende : Umstrittenes Klimaschutzgesetz
20.04.2024 18:28 (368 x gelesen)

Umstrittenes Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz (KSG) wurde noch von der großen Koalition unter Angela Merkel beschlossen. Damit sollte das Pariser Abkommen von 2015 zur Begrenzung der Erderwärmung in nationale Vorgaben zur Emissionsminderung übertragen werden. Es trat Ende 2019 in Kraft. Inhaltlich entsprach das Gesetz weitgehend dem mit den Regierungschefs der Bundesländer abgestimmten „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung vom September 2019.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zur grundgesetzwidrigen Verschiebung von Emissionslasten musste das Gesetz erstmals geändert werden. Seit der Novelle von 2021 gilt, dass Deutschland nicht bis 2050, sondern bereits bis 2045 treibhausgasneutral sein muss.

Das Besondere am KSG ist, dass es bis zum Jahr 2030 jährliche Höchstgrenzen für Emissionen in bestimmten Sektoren festlegt. Diese Sektoren sind Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Sonstiges. Falls ein Sektor seine Emissionsgrenzen überschreitet, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, um auf den Minderungspfad zurückzukehren. Die Daten liefert das Umweltbundesamt, die Überprüfung obliegt einem neu geschaffenen Expertenrat für Klimafragen.

Um die Einhaltung der Emissionsgrenzen abzusichern, sieht das Gesetz Sanktionen vor. Bei Überschreiten der zulässigen Grenze muss das verantwortliche Ministerium aus eigenem Budget Emissionsrechte zukaufen. Diese Regelung führte bereits im Gesetzgebungsverfahren zu Kontroversen zwischen den unionsgeführten Ministerien und der Bundesumweltministerin Schulze (SPD), die für den Entwurf verantwortlich war. Die Bundesminister der CDU/CSU lehnten den Entwurf ab und veranlassten das Bundeskanzleramt, ihn nicht in den üblichen Umlauf zu den übrigen Ministerien zu geben (Ressortabstimmung).

Daraufhin leitete die Bundesumweltministerin die Ressortabstimmung im Mai 2019 eigenmächtig ein, möglicherweise mit dem Einvernehmen von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Bundeskanzleramt widersprach zwar förmlich “der Einleitung der Ressortabstimmung, der Versendung an Länder und Verbände sowie der Veröffentlichung im Internet“, akzeptierte dann aber den Verfahrensfehler, weil die Bundeskanzlerin das Klimaschutzgesetz schnell in Kraft setzen wollte. Am 9. Oktober wurde es in unveränderter Fassung vom Bundeskabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht.

Es trat dann ein, was zu erwarten war: 2021, noch unter der großen Koalition, verfehlten Verkehr und Gebäude ihre Emissionsvorgaben. Die Ministerien legten zwar Sofortprogramme vor, der Expertenrat verwarf sie aber als wirkungslos. 2022, inzwischen unter der Ampel, rissen Verkehr und Gebäude die Grenzen abermals. Sofortprogramme blieben aber aus, weshalb der BUND und die Deutsche Umwelthilfe Klage einreichten. Im November 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Ministerien zu den Sofortprogrammen verpflichtet sind. Gegen das Urteil legte der Bund Revision ein.

Daraufhin kam es in der Ampelregierung zu einem heftigen Streit zwischen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und den von SPD und Grünen geleiteten Bundesministerien, in dem die FDP verlangte, dass die jährlichen Sektorenziele und damit die Sofortprogramme entfallen. Die FDP argumentierte, dass trotz einzelner schwacher Sektoren die gesamten Emissionen im Plan seien, was der Expertenrat dann auch bestätigte. Als dann der Verkehrsminister auch noch damit drohte, die Vorgaben seien nur über ein Fahrverbot für Verbrenner an Wochenenden zu erreichen, setzte sich die FDP in der Ampel durch. Damit sind die Klagen von BUND und der Deutschen Umwelthilfe erledigt.

Die Sektorenbetrachtung bei der Klimapolitik ist damit aber noch nicht abgeschafft. Sie läuft weiter, nicht aber die Sanktionen. Künftig wird nicht mehr sektorspezifisch auf das vergangene Jahr zurückgeschaut, sondern auf den künftigen Gesamtausstoß aller Sektoren. Erst wenn die Projektionen zeigen, dass in zwei Jahren hintereinander der Ausstoß aller Verursacher die Gesamtvorgabe übersteigt, ist die Bundesregierung gefordert. Das erfolgt „in gemeinsamer Verantwortung“, wobei die zurückhängenden Ressorts besonders gefordert sind.

Für die laufende Legislaturperiode hat die Ampel-Regierung nichts mehr zu befürchten, weil die Daten des Bundesumweltamtes für 2024 zeigen, dass Deutschland im Plan ist. Das ist jedoch weniger der amtlichen Klimapolitik zu verdanken als der miserablen Wirtschaftslage, die der schlechten Wirtschaftspolitik der Ampel zu verdanken ist.  


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